Die Herdprämie ist verfassungswidrig

21. Juli 2015

Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig. SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi fordert, die nun freiwerdenden Mittel allen Familien zu Gute kommen zu lassen, „indem wir damit die Kinderbetreuung weiter ausbauen“.


„Heute ist ein guter Tag für Familien in Deutschland“, betonte SPD-Politikerin Yasmin Fahimi am Dienstag. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Morgen das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt. Die SPD habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass sie das Betreuungsgeld für eine „Schnapsidee“ halte, so Fahimi.

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Wichtig sei nun, dass jene Familien, die Betreuungsgeld beziehen, Vertrauensschutz genießen und das Geld noch die vollen 24 Monate erhalten können. Schließlich hätten sie mit dem Geld geplant.

„Ich finde es sinnvoll, dass die nun freiwerdenden Mittel aus dem Haushalt allen Familien zu Gute kommen, indem wir damit die Kinderbetreuung weiter ausbauen“, erklärte die SPD-Generalsekretärin. Alles Weitere wolle man in der Koalition in den nächsten Wochen verabreden.

Unsere Familienpolitik


Das Betreuungsgeld war ein Herzensanliegen der CSU und wurde im November 2012 von den Fraktion von CDU/CSU und FDP verabschiedet. Die SPD war kein Freund dieses Gesetzes. "Wir haben das Konzept nie unterstützt", machte Fahimi am Dienstag noch einmal deutlich.

In den ersten beiden Jahren der Großen Koalition hat die SPD der Regierungsarbeit ihren Stempel aufgedrückt. Auch in der Familienpolitik. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben unter anderem durchgesetzt, dass die Menschen im Land Pflege, Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren können. Familien bekommen mit dem neuen ElterngeldPlus zusätzliche Freiräume und die Chance auf mehr finanzielle Unterstützung bei partnerschaftlicher Aufgabenteilung. Schwesig arbeitet zudem an einem Konzept für eine Familienarbeitszeit, das heißt: mehr Zeit für die Familie

Pleite beim Betreuungsgeld

CSU ohne Bedeutung

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